Finanzamt der Zukunft

20.07.2021

Weniger Vor-Ort-Services

Seit der Corona-Pandemie sind die Zentralen Informations- und Annahmestellen bei den Finanzämtern zum größten Teil geschlossen. In Ausnahmefällen sind die „Vor-Ort-Services“ aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Stattdessen sollen die Online-Services genutzt werden. Aber auch nach Corona möchten die Finanzämter persönliche Kontakte mit den Steuerpflichtigen auf das Notwendigste einschränken.

Für die Steuererklärung gilt bereits: online abgegeben (ELSTER). Eine persönliche Abgabe der Steuererklärung in Papierform ist nicht mehr erwünscht. Behörden, Krankenkassen oder Arbeitgeber übermitteln bereits ihre Daten online an das Finanzamt. Zum Beispiel die Daten der Lohnsteuerbescheinigung, also Arbeitslohn, Steuerabzüge und Sozialversicherungsbeiträge. Oder Lohnersatzleistungen wie Kranken- und Kurzarbeitergeld sowie die Rente (E-Daten). Ziel ist das vollautomatische Steuerverfahren.

Durch die Abgabe der Steuererklärungen in digitaler Form, verzichtet das Finanzamt auf die Einreichung von Belegen. In manchen Fällte forderte es jedoch Nachweise in Papierform an. Seit Ende letzten Jahres, besteht in allen Bundesländern die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung (Nachdigal)

Ein Blick in das digitale Morgen

Die Finanzämter wollen ihr digitales Serviceangebot in den kommenden Jahren ausbauen. Das komplizierte und für viele als trocken geltende Steuerrecht soll durch Digitalisierung attraktiver gemacht werden. Zukünftig soll zum Beispiel ein Termin oder Rückruf via Internet möglich sein. Es sollen sogar Videokonferenzen und eine digitale Fallbearbeitung möglich sein.

Bereits seit 2020 können z.B. Steuerbescheide digital bekanntgegeben werden. Der Steuerbescheidwird dann nicht mehr in Papierform versendet. Dies gilt derzeit nur für bestimmte Steuerbescheide wie z.B. den Einkommensteuerbescheid. In naher Zukunft wird der digitale Steuerbescheid den Papierbescheid ablösen.

Finanzämter der Zukunft

FiZ – Finanzämter der Zukunft. So bezeichnet beispielsweise das Finanzministerium Baden-Württemberg ihre Vision eines digitalen Finanzamtes. In ausgewählten Finanzämtern u.a. Offenburg und Rottweil, werden digitale Arbeitsprozesse getestet und damit die Zukunft der Steuerverwaltung gestaltet. Innovationen beim digitalen Bürgerservice oder der Kommunikation mit Unternehmen sollen umgesetzt werden. Die papierlose und vollelektronische Arbeitsweise soll weiter vorangebracht werden. Gestartet wurde dieses Projekt bereits vor Corona. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzämter in Zukunft damit weiter umgehen.

Zentraler digitaler Bürgerservice mit KI

Als ZendiB – zentraler digitaler Bürgerservice – bezeichnet das Finanzamt ein Projekt zur Optimierung der Kommunikation. Das System soll insb. Privatpersonen ermöglichen, sich mit ihren steuerlichen Fragen an eine zentrale Informationsstelle der Steuerverwaltung zu wenden. Und das über unterschiedliche Wege.

Zum Einsatz kommt hier ein Chatbot-System. Es soll Ihre Fragen möglichst ohne Zutun eines Menschen automatisiert durch den Einsatz künstlicher Intelligenz beantworten. Und zudem Wissensdatenbanken und selbstlernende Komponenten erzeugen. Der Steuerchatbot ist also ein virtueller Assistent der Finanzämter. Er ist täglich 24 Stunden erreichbar. Komplizierte Sachverhalte wird er sicherlich nicht lösen können, jedoch einfache Fragen wie z.B. zur Absetzbarkeit des Homeoffice in der Corona-Pandemie beantworten.