Steuererklärung 5
Geben Sie die Steuererklärungen nach dem
31. 12. 2014 ab, können Sie für das Jahr 2010
keine Steuererklärung mehr einreichen.
Es besteht also die Aussicht auf Steuererstattungen
für vier Jahre, wenn Sie noch bis zum 31.12.2014 ab-
geben. Gerne beraten wir Sie.
Ra l f He ch t
Diplom-Kaufmann Univ.,
Steuerberater
r.hecht@hecht-friedemann.de
Diese Liste von Sachverhalten ist nicht abschließend, aber Sie bietet eine gute Checkliste auf der Jagd nach
bisher vielleicht ungeahnten Steuervorteilen.
Die häufigsten Gründe
für Steuererstattungen:
Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte
(0,30 EUR/km)
Fortbildungskosten
Doppelte Haushaltsführung
Arbeitszimmer
Verpflegungsmehraufwendungen
Kinderbetreuungskosten
Unterhalt an studierende Kinder
(Älter als 25 Jahre)
Unterhalt an geschiedene Partner
Spenden
Riester- und Rüruprente
Handwerkerleistungen
haushaltsnahe Dienstleistungen
Ausbildungskosten
Jahr der Heirat durch Zusammenveranlagung
Krankheitskosten
Abfindungszahlungen
nebenberufliche Einkünfte aus selbstständiger
Arbeit
Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien,
aus einer Photovoltaikanlage und aus Land- und
Forstwirtschaft
Lohnt sich die freiwillige Abgabe einer
Steuererklärung für Sie?
Wenn keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung
vorliegt, können Sie sich erstmal zurücklehnen und
die unten stehenden Punkte durchgehen.
Vielleicht entdecken Sie dabei, dass die Abgabe der
Steuererklärung doch zu einer Steuererstattung
führen könnte.
Fazit
Auch wenn die Steuererklärung ein sehr unlieb-
sames und auch schwieriges Thema ist und für
Sie keine Abgabepflicht besteht:
Es sollte immer überprüft werden, ob die frei-
willige Abgabe einer Einkommensteuererklärung
sinnvoll ist.
Die Steuererstattungen könnten Ihren nächsten
Urlaub mitfinanzieren. Aufgrund der 4-jährigen
Abgabefrist bei freiwilliger Abgabe der Steuerer-
klärung dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2014
die Steuerklärungen für die Jahre 2010 bis 2013
abgeben.